Anzeige / Bestätigung zur Verwertung von Bauschutt und Recycling-Baustoffen beim Wegebau und in technischen Bauwerken

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Landratsamt Passau, Umweltschutz
Domplatz 11, 94032 Passau

Hinweise

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Beschreibung und Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme
  • Untersuchungsbericht
  • Übersichtslageplan M 1:5000
  • Lageplan M 1:1000 mit Kennzeichnung des Einbauortes
  • Stellungnahme des zuständigen Forstamtes (bei Waldwegen)

 

Sofern Antragsteller nicht gleich Grundstückeigentümer ist:

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Einbau des Materials auf seinem Grundstück

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Angaben gemacht wurden bzw. die erforderlichen Dokumente hochgeladen wurden.

Informationen zum Formular

 

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Für dieses Formular ist die Authentifizierung mittels elektronischem Personalausweis notwendig. Zusätzlich muss auf Ihrem PC die entsprechende Software installiert sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der AusweisApp2

Der Zugang zum Formular über den Bürgerkonto-Login ist derzeit nicht möglich.

Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.
Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Hier finden Sie das Formular zum handschriftlichen Ausfüllen als Download -> LINK

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Ihre Kontaktdaten (freiwillige Angaben)

Möchten Sie keine Eingaben zu personenbezogenen Daten durchführen, so löschen Sie bitte die Inhalte der Felder "Telefon" und "E-Mail".

Art der Maßnahme
Einbaufläche und Materialmenge
Einbauort

Wenn Sie nicht Grundstückseigentümer sind, ist eine Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Einbau des Materials auf seinem Grundstück erforderlich!

 

Angaben zum Material
Herkunft des Materials
Folgende Unterlagen werden benötigt






Folgende Unterlagen wurden hochgeladen:

Bestätigung der schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung:

 

Die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung ist durch Vorlage eines Untersuchungsberichts nachzuweisen. Der Untersuchungsbericht enthält

  • Aussagen zur bautechnischen Eignung des eingesetzten Materials, 
  • das Probenahmeprotokoll (siehe Probenahmeprotokoll-Vorschlag des LfU bzw. alternativ LAGA PN 98, Musterformular Probenahmeprotokoll in Anhang C1),
  • die chemische Analytik durch ein zugelassenes Labor,
  • die Einstufung des Materials anhand der Richtwerte RW1 bzw. RW2 und
  • eine abschließende, zusammenfassende Bewertung mit Angaben zur Eignung des Materials für die vorgesehene Maßnahme sowie einer farbigen Fotodokumentation.


Anmerkung:

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit ist nach den Vorgaben im Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken" durchzuführen. Die Probenahme hat durch unabhängiges, qualifiziertes Fachpersonal gemäß der LAGA-Mitteilung 32 "LAGA PN 98 Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen - Stand Dezember 2021" zu erfolgen.

 

Es wird versichert, dass das für die beabsichtigte Maßnahme vorgesehene Material den umweltfachlichen Vorgaben entspricht, bautechnisch geeignet ist und vor dem Einbau entsprechend aufbereitet wird.

 

Der Einbau des Materials darf erst nach Zustimmung durch das Landratsamt erfolgen, ggf. ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.

 

Detaillierte Informationen bzw. Vorgaben zur Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken können dem "Merkblatt des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für den umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Wegeinstandsetzung und zur Wegebefestigung" entnommen werden.

 

Für den forstwirtschaftlichen Wegebau wird auf die "Gemeinsame Bekanntmachung Waldwegebau und Naturschutz" der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Gesundheit hingewiesen.

 

Zugelassene Ingenieurbüros zur Probeentnahme können folgendem Link entnommen werden (Anerkennungsbereich I).

Die Heranziehung anderweitiger Ingenieurbüros ist mit dem Landratsamt abzustimmen.

 

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formulars werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt und Sie erhalten den ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen per E-Mail an die angegebene Adresse.

 

Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstatus Abstand.

Wie geht es weiter?

 

Speichern Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Datei auf Ihren Rechner und drucken es anschließend aus. Nach Ergänzung Ihrer Unterschrift senden Sie das Formular zusammen mit den benötigten Unterlagen an das Landratsamt ein.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstand Abstand.

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