Für die Bestätigung sind i.d.R. folgende Unterlagen erforderlich:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen über die Wohnsitzgemeinde)
- unbeschränktes polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen über die Wohnsitzgemeinde)
- Miet- oder Pachtvertrag (von allen Parteien unterschrieben) oder Eigentumsnachweis
- Bauplan und Baugenehmigungen, aus denen alle Räume, die gaststättenrechtlich genutzt werden, ersichtlich sind
- Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts, dass keine Einträge im Insolvenzgericht vorliegen
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerrückstände bestehen
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer oder Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Lebensmittelberuf (Gastronomie, Lebensmittelhandwerk, etc.)
- gültige Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- ggf. vollständige Kopie der Aufenthaltserlaubnis
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. GbR-Vertrag
bei Wohnsitz/Aufenthalt in Österreich:
- Strafregisterbescheinigung
- Gewerberegisterauszug
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei Wohnsitz oder Aufenthalt in anderen Ländern können die erforderlichen Unterlagen von den oben genannten Unterlagen abweichen.
Informationen hierüber erhalten Sie beim Landratsamt Passau unter der Telefon-Nr. +49 851 397-0