Für die Bestätigung sind i.d.R. folgende Unterlagen erforderlich:

 

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen über die Wohnsitzgemeinde)

- unbeschränktes polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen über die Wohnsitzgemeinde)

- Miet- oder Pachtvertrag (von allen Parteien unterschrieben) oder Eigentumsnachweis

- Bauplan und Baugenehmigungen, aus denen alle Räume, die gaststättenrechtlich genutzt werden, ersichtlich sind

- Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts, dass keine Einträge im Insolvenzgericht vorliegen

- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerrückstände bestehen

- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer oder Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Lebensmittelberuf (Gastronomie, Lebensmittelhandwerk, etc.)

- gültige Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

- ggf. vollständige Kopie der Aufenthaltserlaubnis

- ggf. Handelsregisterauszug

- ggf. GbR-Vertrag

 

bei Wohnsitz/Aufenthalt in Österreich:

- Strafregisterbescheinigung

- Gewerberegisterauszug

- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Bei Wohnsitz oder Aufenthalt in anderen Ländern können die erforderlichen Unterlagen von den oben genannten Unterlagen abweichen.
Informationen hierüber erhalten Sie beim Landratsamt Passau unter der Telefon-Nr. +49 851 397-0