Vor der Antragstellung ist bereits ein Führungszeugnis (Belegart O – zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG) mit dem Vermerk „Heilpraktikererlaubnis zur Vorlage beim Landratsamt Passau, SG 41“ bei der Gemeinde zu beantragen. Das für den Antrag verwendete Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.

Bei einem Wohnsitz außerhalb der BRD innerhalb den letzten 5 Jahre ist auch aus diesem Land ein Führungszeugnis vorzulegen.

Folgende Unterlagen sind immer dem Antrag beizufügen:

Zusätzlich können bei der Beantragung der eingeschränkten Erlaubnis ggf. folgende Unterlagen notwendig sein: