Vor der Antragstellung ist bereits ein Führungszeugnis (Belegart O – zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG) mit dem Vermerk „Heilpraktikererlaubnis zur Vorlage beim Landratsamt Passau, SG 41“ bei der Gemeinde zu beantragen. Das für den Antrag verwendete Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Bei einem Wohnsitz außerhalb der BRD innerhalb den letzten 5 Jahre ist auch aus diesem Land ein Führungszeugnis vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind immer dem Antrag beizufügen:
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- ärztliches Zeugnis eines praktisches Arztes oder Allgemein-Arztes (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über mindestens abgeschlossene Volksschulausbildung (z.B. Kopie des Abschlusszeugnisses der Haupt-/Realschule, Gymnasium)
- Niederlassungserklärung (Nachweis über die Ernsthaftigkeit der Niederlassungsabsicht z.B. durch Vorlage
- eines Miet- oder Pachtvertrages oder
- Einwilligungserklärung des Hausbesitzers oder
- Bestätigung für eine Mitarbeit in einer bereits bestehenden Praxis oder
- ein andere vergleichbare Bestätigung
Zusätzlich können bei der Beantragung der eingeschränkten Erlaubnis ggf. folgende Unterlagen notwendig sein:
- Prüfungszeugnis einer inländischen Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule über einen erfolgreichen Abschluss im Studiengang Psychologie (Diplom- oder Masterprüfung) mit dem Prüfungsfach „Klinische Psychologie“
- Aus-, Fort- und Weiterbildungsnachweis auf dem Gebiet der Psychotherapie
- Urkunde und Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregeltem Heilhilfsberuf