Mietbescheinigung

zur Vorlage bei der Wohngeldstelle im Landratsamt Passau

Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngeldstelle im Landratsamt Passau

Hinweise

  • Der Vermieter ist nach § 23 Abs. 3 des Wohngeldgesetzes zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen verpflichtet.

Über die "Weiter"-Schaltfläche am Ende dieser Seite kommen Sie zu dem Formular, das Sie online ausfüllen können.

Anschließend können Sie ein PDF-Dokument erstellen und herunterladen, per E-Mail versenden oder auch ausdrucken.

  • Zum reinen Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen klicken Sie bitte auf diesen -> LINK

Informationen zum Formular

Das Formular kann über den Bürgerkonto-Login nur gesendet werden, sofern die die notwendigen Unterlagen hochgeladen wurden.

Der Zugang zum Formular über den Bürgerkonto-Login ist derzeit nicht möglich.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.
Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Hier finden Sie das Formular zum handschriftichen Ausfüllen als Download -> LINK

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für die Anzeige der personenbezogenen Daten aus, wenn Wert ungleich true ist.

Vermieter

nur bei Abweichung vom Nachnamen

Ihre Kontaktdaten
Mieter
Angaben zum Mietobjekt

Als Sammelheizung

ist eine Zentral- oder Etagenheizung anzusehen, an die alle Wohn- und Schlafräume (nicht Küche, Nebenräume usw.) angeschlossen sein müssen; entsprechendes gilt auch für Fernwärmeversorgung, Nachtstromspeicherheizung, Gasöfen, Kachelofen-Mehrraumheizungen und zentralversorgte Öl-Einzelofenheizungen.

Gesamtmiete
Betriebs- und sonstige Kosten

In dieser Gesamtmiete sind folgende Beiträge enthalten:

Zusätzlich bei Untermietverhältnis
m) Umlagen für


Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter http://www.landkreis-passau.de/meta/datenschutzerklaerung/ abrufen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-passau.de oder 0851/ 397-771.

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