Antrag auf Erteilung einer

 

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen
gem. § 34a der Gewerbeordnung

 

 

 

Erlaubnispflicht gemäß § 34 a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

 

Gemäß § 34 a Abs. 1 GewO bedarf es der Erlaubnis, wenn jemand gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin. In diesem Fall, ist zusätzlich für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ein Antragsvordruck neben den nachstehend genannten Unterlagen einzureichen.

 

Bei Personengesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co KG, GbR) benötigt jeder Gesellschafter, der geschäftsführungsberechtigt ist, eine Erlaubnis. Dies gilt daher auch für Kommanditisten, soweit sie Geschäftsführungsbefugnisse besitzen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Erlaubnisinhaber sein.

 

Vor der Antragstellung ist bereits ein

                                                           

Bei Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.

Bei Wohnsitz im Ausland innerhalb der vergangenen 3 Jahre sind Führungszeugnisse bzw. vergleichbare Dokumente (z.B. Strafregisterauszug) von dort in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

 

 

Beide Dokumente sind nur verwertbar, sofern sie nicht älter als 3 Monate sind.

 

 

 

Darüber hinaus sind folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen (pdf-Format):

 

Diese IHK-Bescheinigung ist vorzulegen

 

Antragstellung als gesetzliche Vertretung für eine juristische Person?

Sind mehrere Personen zur Vertretung berufen, ist für jede Person ein Antrag zu stellen sowie die notwendigen Anlagen (z.B. Führungszeugnis, Sachkundeprüfung, ...) und zusätzlich

vorzulegen.

 

Die Behörde kann jederzeit während des Verfahrens die Vorlage von Original-Dokumenten (oder beglaubigter Kopien) verlangen.