4.1
Ich nehme davon Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Soforthilfe besteht. Vielmehr handelt es sich um rein freiwillige Leistungen des Freistaates Bayern. Schäden durch Elementarereignisse sind in Bayern grundsätzlich versicherbar. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, ab dem Stichtag zum 1. Juli 2019 grundsätzlich keine finanziellen Soforthilfen nach Naturkatastrophen mehr zu gewähren. Ich erkläre mich daher bereit, mich um eine Elementarversicherung zur Gebäude- und/oder Hausratversicherung zu bemühen.
4.2
Ich nehme davon Kenntnis, dass ich verpflichtet bin, der Bewilligungsbehörde die zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Unterlagen und Informationen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
4.3
Ich versichere, dass die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden.
4.4
Ich nehme davon Kenntnis, dass ich im Fall unrichtiger Angaben wegen Betrugs nach § 263 des Strafgesetzbuchs bestraft werden kann.
4.5
Mir ist bekannt, dass ich die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ zurückzahlen muss, wenn ich entsprechende Versicherungsleistungen erhalte. Mir ist bekannt, dass die Soforthilfe bei der eventuellen Gewährung einer weiteren finanziellen Hilfe angerechnet wird und ich sie zur Vermeidung einer Überkompensation zurückzahlen muss, wenn sämtliche mit der Naturkatastrophe zusammenhängende Hilfen oder Leistungen (insb. Versicherungsleistungen, Schadensersatzansprüche, Spenden) die Höhe des entstandenen Gesamtschadens überschreiten. In diesem Fall habe ich den den Gesamtschaden überschreitenden Betrag eigenständig – also auch ohne gesonderte behördliche Aufforderung – zurückzuzahlen.
4.6
Ich nehme davon Kenntnis, dass das zuständige Finanzamt über ausgezahlte Soforthilfen nach Maßgabe der Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69), unterrichtet wird. Meine steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten sind mir bekannt.
4.7
Die Angaben zu den Nrn. 1 und 2 sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ vorliegen. Die Angaben zu Nr. 3 sind erforderlich, um einer eventuellen doppelten Schadenskompensation entgegenzuwirken und um zu prüfen, ob bei Versicherbarkeit ein Abschlag von 50 % vorzunehmen ist. Mit der Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck bin ich einverstanden.
4.8
Für eine gültige Antragstellung ist die eindeutige Identifikation des/der Antragsteller/s/in erforderlich. Für den Fall, dass die zur Identifikation notwendigen Unterlagen (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde etc.) abhandengekommen sind, willige ich ein, dass die zuständigen Meldebehörden einen Datenabgleich zur eindeutigen Identifikation meiner Person durchführen dürfen.