Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“

Hinweise

  • Bitte füllen Sie dieses Formular online aus und fordern über die Schaltfläche am Ende des Antrags eine PDF-Datei an.
  • Speichern Sie diese auf Ihren Rechner und drucken Sie sie aus.
  • Mit Ihrer Unterschrift und ggf. den Unterschriften der Partner/Mitbewohner versehen und den benötigten Unterlagen reichen Sie den Antrag über Ihre Gemeinde beim Landratsamt Passau ein.
 

Hinweise

  • Wenn Sie nachfolgend der zusätzlichen digitalen Übertragung Ihrer Daten zustimmen, erleichtern Sie die Bearbeitung enorm. Ihre Daten werden in unserem System gespeichert, bis Ihr Antrag mit Ihren Unterschriften und Unterlagen, bestätigt von der Gemeinde, im Landratsamt eingehen und dann erst elektronisch weiterverarbeitet.
  • Sollten Sie sich nach Absenden der Daten/Erstellen der PDF-Datei entscheiden, den Antrag nicht einzureichen, senden Sie unter Angabe der Vorgangsnummer, die Sie in dem gespeicherten PDF finden, Ihren Widerspruch per eMail oder Post ein. Ihre vorab elektronisch übertragenen Daten werden dann gelöscht.
 

Datenschutz

Ihre Daten werden nur zur Bearbeitung des Formulars erhoben. Die Hinweise zum Datenschutz können hier eingesehen oder bei der für die Bearbeitung zuständigen Sachbearbeitung angefordert werden.

Antrag ausdrucken und handschriftlich ausfüllen -> Link.

1. Persönliche Verhältnisse des/der Antragstellers/in

Weitere Angaben

Der Antragsteller ist Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des geschädigten Wohngebäudes.

Ehegatte / Lebenspartner

2. Schadensereignis, Schadensart und -höhe
Wohngebäude
3. Angaben zum Versicherungsschutz

Für den entstandenen Schaden besteht

Eine entsprechende Bestätigung meiner Gebäude- und/oder Hausratversicherung ist beigefügt oder wird nachgereicht.

Sollte ein Versicherungsschutz bestehen, wird darauf hingewiesen, dass die Summe aus Versicherungsleistungen und staatlichen Hilfen die Höhe des entstandenen Schadens nicht übersteigen darf. Ggf. sind Sie zur Rückzahlung staatlicher Hilfen verpflichtet (vgl. unter Ziffer 4.5).

4. Sonstige Erklärungen des Antragstellers

4.1
Ich nehme davon Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Soforthilfe besteht. Vielmehr handelt es sich um rein freiwillige Leistungen des Freistaates Bayern. Schäden durch Elementarereignisse sind in Bayern grundsätzlich versicherbar. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, ab dem Stichtag zum 1. Juli 2019 grundsätzlich keine finanziellen Soforthilfen nach Naturkatastrophen mehr zu gewähren. Ich erkläre mich daher bereit, mich um eine Elementarversicherung zur Gebäude- und/oder Hausratversicherung zu bemühen.
4.2
Ich nehme davon Kenntnis, dass ich verpflichtet bin, der Bewilligungsbehörde die zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Unterlagen und Informationen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
4.3
Ich versichere, dass die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden.
4.4
Ich nehme davon Kenntnis, dass ich im Fall unrichtiger Angaben wegen Betrugs nach § 263 des Strafgesetzbuchs bestraft werden kann.
4.5
Mir ist bekannt, dass ich die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ zurückzahlen muss, wenn ich entsprechende Versicherungsleistungen erhalte. Mir ist bekannt, dass die Soforthilfe bei der eventuellen Gewährung einer weiteren finanziellen Hilfe angerechnet wird und ich sie zur Vermeidung einer Überkompensation zurückzahlen muss, wenn sämtliche mit der Naturkatastrophe zusammenhängende Hilfen oder Leistungen (insb. Versicherungsleistungen, Schadensersatzansprüche, Spenden) die Höhe des entstandenen Gesamtschadens überschreiten. In diesem Fall habe ich den den Gesamtschaden überschreitenden Betrag eigenständig – also auch ohne gesonderte behördliche Aufforderung – zurückzuzahlen.
4.6
Ich nehme davon Kenntnis, dass das zuständige Finanzamt über ausgezahlte Soforthilfen nach Maßgabe der Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69), unterrichtet wird. Meine steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten sind mir bekannt.
4.7
Die Angaben zu den Nrn. 1 und 2 sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ vorliegen. Die Angaben zu Nr. 3 sind erforderlich, um einer eventuellen doppelten Schadenskompensation entgegenzuwirken und um zu prüfen, ob bei Versicherbarkeit ein Abschlag von 50 % vorzunehmen ist. Mit der Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck bin ich einverstanden.
4.8
Für eine gültige Antragstellung ist die eindeutige Identifikation des/der Antragsteller/s/in erforderlich. Für den Fall, dass die zur Identifikation notwendigen Unterlagen (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde etc.) abhandengekommen sind, willige ich ein, dass die zuständigen Meldebehörden einen Datenabgleich zur eindeutigen Identifikation meiner Person durchführen dürfen.

5. Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung der vorstehend erhobenen Daten ist die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag stellen. Die Daten werden zur Bearbeitung des Antrags auf staatliche finanzielle Hilfen nach Naturkatastrophen erhoben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und über Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

6. Überweisung (für den Fall, dass diese gewünscht wird)
Identifizierung des/der Antragstellers/in und Antragsberechtigung (von der Behörde auszufüllen)

Wie geht es weiter?

 
Aus diesem Formular wird Ihnen auf der Abschlussseite eine PDF-Datei zum Download angeboten. Zeitgleich werden die Daten elektronisch vorab übermittelt, wenn Sie der elektronischen Speicherung auf der ersten Seite zugestimmt haben.

Speichern Sie bitte im nächsten Schritt diese PDF-Datei auf Ihren Rechner und drucken Sie sie anschließend aus. Nach Ergänzung Ihrer Unterschrift/en reichen Sie den Antrag zusammen mit den benötigten Unterlagen über Ihre Gemeinde an das Landratsamt ein.
Eine separate Bestätigung dieser Absendung per E-Mail wird nicht versendet.

Sollten Sie sich nach Absenden der Daten/Erstellen der PDF-Datei entscheiden, den Antrag nicht einzureichen, senden Sie unter Angabe der Vorgangsnummer, die Sie in dem gespeicherten PDF finden, Ihren Widerspruch per eMail oder Post ein. Ihre vorab elektronisch übertragenen Daten werden dann gelöscht.