Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 58 WHG für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Zahnbehandlung (amalgamhaltiges Abwasser) in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen

Indirekteinleitung

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Landratsamt Passau, SG 53 - Wasserrecht
Domplatz 11, 94032 Passau

Amalgamabscheider sind regelmäßig entsprechend der Zulassung zu warten und zu entleeren. Die entsprechenden Nachweise (Wartungsberichte und Abnahmebescheinigungen für Abscheidegut) sind zu führen und der Unteren Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Hinweis auf ergänzende Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten.

 

  • Lageplan, Maßstab 1:500 bis 1:1.000 mit zeichnerischer Darstellung der Gebäude, der Abwasseranfallstellen (Behandlungszimmer), Standort der Vorbehandlungsanlagen, der Linienführung der Entwässerungsleitungen bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal sowie der Bezeichnung für Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (www.dibt.de)
  • Prüfbericht über die 5-jährige Zustandsprüfung der Amalgamabscheider (vor Inbetriebnahme oder wiederkehrende Prüfung)
     

Das Formular kann nur abgesendet werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.

 

Erlaubte Formate: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 5 MB 

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten 

Anmeldung mit der BayernID

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.

 

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Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

 

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Passau schicken.

 

Hier finden Sie das Formular zum handschriftlichen Ausfüllen als Download -> LINK

Antragsteller
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Ihre Kontaktdaten (freiwillige Angaben)

Möchten Sie keine Eingaben zu personenbezogenen Daten durchführen, so löschen Sie bitte die Inhalte der Felder "Telefon" und "E-Mail".

2. Allgemeine Angaben Entwurfsverfasser
Entwurfsverfasser
Organisationsbezogene Daten

falls Eigentümer*in Juristische Person

Ihre persönlichen Daten

entweder als natürliche Eigentümer*in oder als Ansprechpartner*in bzw. Vertreter*in der juristischen Person

3. Für die Kontrolle des Betriebs der Abscheider verantwortliche Person, die gleichzeitig Ansprechpartner für die Untere Wasserbehörde ist
4. Angaben zum Vorhaben
4.1 Herkunft des Abwasseranfalls
4.2 Einleitungsstelle
4.3 Angaben zum Amalgamabscheider (bitte jeden Amalgamabscheider einzeln angeben)
4.4 Betreiber*in der öffentliche Abwasserentsorgungsanlage, in die eingeleitet wird
Organisationsbezogene Daten
Ansprechpartner
Für die Bearbeitung des Antrages werden folgende Unterlagen benötigt

Bitte fügen Sie die genannten weiteren Unterlagen als Datei an.
Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.




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Zustimmung elektronische Antwort

mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein Nutzerkonto zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im Nutzerkonto zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt. 

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

Wie geht es weiter?

 

Eine Kopie des Antrags wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für
Rückfragen notieren sollten.
Eine seperate Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

 

Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags
zusätzlich in ihr elektronisches Postfach übermittelt.

 

Ihr Formular wird an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

Wie geht es weiter?

 

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der
Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für
Rückfragen notieren sollten.
Da Sie der elektronischen Antwort nicht zugestimmt haben, bekommen Sie keine Kopie des Antrags
in ihr elektronisches Postfach übermittelt.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
 
Ihr Formular wird an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

Wie geht es weiter?

 

Speichern Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Datei auf Ihren Rechner und drucken es anschließend aus. Nach Ergänzung Ihrer Unterschrift senden Sie das Formular zusammen mit den benötigten Unterlagen an das Landratsamt ein.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstand Abstand.

 

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