Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Verboten oder Beschränkungen in Wasserschutzgebieten

nach § 52 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Verboten oder Beschränkungen in Wasserschutzgebieten nach § 52 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Hinweise und notwendige Unterlagen

 

In festgesetzten Wasserschutzgebieten sind in § 3 der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung bestimmte Handlungen verboten bzw. für nur eingeschränkt zulässig erklärt worden. Auf Antrag können hierfür Befreiungen bzw. Ausnahmen erteilt werden (vgl. § 52 Abs. 1 WHG i.V.m. § 4 der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung).

 

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung die Lage und den Ausbau des Vorhabens mit dem Landratsamt Passau (Sachgebiet 53 Wasserrecht) sowie mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf  (Sachgebiet Wasserversorgung), Detterstraße 20, 94469 Deggendorf,
Tel. 0991/2504 499
abzustimmen.

 

Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Dies kann entweder online oder in Papierform erfolgen.
Sollten Sie den Antrag in Papierform einreichen, ist dieser sowie alle notwendigen Unterlagen im Original 3-fach zu richten an:

Landratsamt Passau
SG 53 Wasserrecht
Domplatz 11
94032 Passau

 

In der Regel sind folgende Unterlagen für die Bearbeitung notwendig:

  • Übersichtslageplan M = 1:5.000 oder M = 1:2.500
     
  • Lageplan über das Wasserschutzgebiet M = 1:1.000 mit eingetragenem Standort des Vorhabens und allen wasserrechtlich bedeutsamen Gegebenheiten (z.B. andere private öffentliche Brunnen oder Quellen, Biotope usw.)
     
  • Zustimmung des Wasserversorgers bzw. der Gemeinde
     
  • ggf. Übersichtsplageplan M = 1:25.000 (bei größeren Vorhaben)
     

Pläne, die größer als das Format DIN-A3 sind, sind auch bei einer Online-Antragstellung im Papierformat vorzulegen. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen nötig werden.

Das Landratsamt Passau wird sie zeitnah nach Eingang des Antrages darüber informieren.

 

 

Das Formular kann über den Bürgerkonto-Login nur gesendet werden, sofern die die notwendigen Unterlagen hochgeladen wurden.

Informationen zum Formular

Der Zugang zum Formular über den Bürgerkonto-Login ist derzeit nicht möglich.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.
 

Für dieses Formular ist die Registrierung mit dem neuen Personalausweis nPA oder

mit dem Softwarezertifikat authega notwendig.

Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie hier:

 

Anmeldungen über Personalausweis und authega sind schriftformersetzend, d.h. dieses Formular müssen Sie nicht ausdrucken, unterschreiben und per Post einsenden; es wird digital übertragen.

Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.
Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist.

Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und mit den Unterlagen per Post einsenden.  Eine Antragstellung mit einfacher E-Mail ist nicht rechtswirksam!

Hier finden Sie das Formular zum handschriftichen Ausfüllen als Download -> LINK

1. Antragsteller
Ihre Kontaktdaten
2. Welche Grundstücke sind von Ihrem Vorhaben umittelbar betroffen?
3. Erläuterungen
Weitere Angaben bei Bauvorhaben
4. Eigentümerverzeichnis

Welche weiteren Grundstücke bzw. Eigentümer sind in ihren Rechten durch Ihr Vorhaben berührt?

5. Folgende Unterlagen werden eingereicht.
5. Folgende Unterlagen werden nachgereicht bzw. beigefügt



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