Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gem. § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes

Hinweis auf ergänzende Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten: 
 

  • Vor der Antragstellung ist bereits ein Führungszeugnis (Belegart O – zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG) mit dem Vermerk „Heilpraktikererlaubnis zur Vorlage beim Landratsamt Passau, SG 41“ bei der Gemeinde zu beantragen. Das für den Antrag verwendete Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.

    Bei einem Wohnsitz außerhalb der BRD innerhalb den letzten 5 Jahre ist auch aus diesem Land ein Führungszeugnis vorzulegen.

    Folgende Unterlagen sind immer dem Antrag beizufügen:

  •  Lebenslauf
  •  Geburtsurkunde (Kopie)
  •  ärztliches Zeugnis eines praktisches Arztes oder Allgemein-Arztes (nicht älter als 3 Monate)
  •  Nachweis über mindestens abgeschlossene Volksschulausbildung (z.B. Kopie des Abschlusszeugnisses der Haupt-/Realschule, Gymnasium)
  •  Niederlassungserklärung (Nachweis über die Ernsthaftigkeit der Niederlassungsabsicht z.B. durch Vorlage
     -  eines Miet- oder Pachtvertrages oder
     -  Einwilligungserklärung des Hausbesitzers oder
     -  Bestätigung für eine Mitarbeit in einer bereits bestehenden Praxis oder
     -  ein andere vergleichbare Bestätigung

 

Zusätzlich können bei der Beantragung der eingeschränkten Erlaubnis ggf. folgende Unterlagen notwendig sein:

  • Prüfungszeugnis einer inländischen Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule über einen erfolgreichen Abschluss im Studiengang Psychologie (Diplom- oder Masterprüfung) mit dem Prüfungsfach „Klinische Psychologie“
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungsnachweis auf dem Gebiet der Psychotherapie
  • Urkunde und Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregeltem Heilhilfsberuf

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten 

Anmeldung mit der BayernID

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.

 

Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich:

  • mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels
  • dem ELSTER-Softwarzertifikat
  • dem authega-Softwarezertifikat
  • oder mit Benutzername und Passwort ausweisen.

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Mein Unternehmenskonto

 

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für
Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für
die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

 

Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.

 

Weiter ohne Anmeldung


Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

 

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Passau schicken.

 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für die Anzeige der personenbezogenen Daten aus, wenn Wert ungleich true ist.

Bürgerkontodaten
Ihre Kontaktdaten (freiwillige Angaben)

Für die Kontaktaufnahme mit Ihnen geben Sie bitte mindestens Ihre Telefonnummer oder E-Mailadresse an.

Antrag auf Heilpraktikererlaubnis

Ich beantrage die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung

Psychotherapie

In diesem Fall entfällt i.d.R. eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Bitte reichen Sie den entsprechenden Nachweis ein.

In diesem Fall entfällt i.d.R. eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Bitte laden Sie den entsprechenden Nachweis auf der nächsten Seite hoch.

Physiotherapie

In diesem Fall entfällt i.d.R. eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Bitte reichen Sie Urkunde sowie das Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeutenzusammen mit diesem Antrag ein.

In diesem Fall entfällt i.d.R. eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Bitte laden Sie Urkunde sowie das Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten auf der nächsten Seite hoch.

Podologie

In diesem Fall entfällt i.d.R. eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Bitte reichen Sie Urkunde und Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Podologin/zum Podologen mit diesem Antrag ein.

In diesem Fall entfällt i.d.R. eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Bitte laden Sie Urkunde und Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Podologin/zum Podologen auf der nächsten Seite hoch.

Teilnahme am Prüfungstermin - bitte wählen Sie einen Termin

Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Einreichung der geforderten Unterlagen, sonst können Sie nicht zur Prüfung geladen werden:

  • für den Prüfungstermin im März bis 15. Dezember
  • für den Prüfungstermin im Oktober bis 15. Juni

 

Wohnsitz in den letzten 5 Jahren

Bitte reichen Sie ein dem Führungszeugnis vergleichbares Dokument dieses Landes ein (z.B. Strafregisterauszug).

Bitte laden Sie ein dem Führungszeugnis vergleichbares Dokument dieses Landes (z.B. Strafregisterauszug) am Ende der Seite hoch.

Führungszeugnis

Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden bei Ihrer Wohnsitzgemeinde und reichen Sie dieses nach.

Antragstellung bei einer anderen Behörde
Die Heilpraktikertätigkeit soll ausgeübt werden in
Benötigte Unterlagen


z.B. Abschlusszeugnis der Haupt-/Realschule, des Gymnasiums


nicht älter als 3 Monate


  • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages oder
  • Einwilligungserklärung des Hausbesitzers oder
  • Bestätigung für eine Mitarbeit in einer bereits bestehenden Praxis oder
  • eine andere vergleichbare Bestätigung




Bitte reichen Sie folgende Dokumente nach:

Benötigte Unterlagen:

  •  Lebenslauf
  •  Geburtsurkunde (Kopie)
  •  Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  •  ärztliches Zeugnis eines praktisches Arztes oder Allgemein-Arztes (nicht älter als 3 Monate)
  •  Nachweis über mindestens abgeschlossene Volksschulausbildung (z.B. Kopie des Abschlusszeugnisses der Haupt-/Realschule, Gymnasium)
  •  Niederlassungserklärung (Nachweis über die Ernsthaftigkeit der Niederlassungsabsicht z.B. durch Vorlage
     -  eines Miet- oder Pachtvertrages oder
     -  Einwilligungserklärung des Hausbesitzers oder
     -  Bestätigung für eine Mitarbeit in einer bereits bestehenden Praxis oder
     -  ein andere vergleichbare Bestätigung

Zusätzlich können bei der Beantragung der eingeschränkten Erlaubnis ggf. folgende Unterlagen notwendig sein:

  • Prüfungszeugnis einer inländischen Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule über einen erfolgreichen Abschluss im Studiengang Psychologie (Diplom- oder Masterprüfung) mit dem Prüfungsfach „Klinische Psychologie“
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungsnachweis auf dem Gebiet der Psychotherapie
  • Urkunde und Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregeltem Heilhilfsberuf

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