Anzeige gewerbliche Abfallsammlung

§ 18 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Landratsamt Passau, Umweltschutz
Domplatz 11, 94032 Passau

Hinweise

 

Sammlungen sind spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme durch ihren Träger dem Landratsamt Passau anzuzeigen.

 

Für die Anzeige sind i.d.R. folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie der Sammler- und Beförderungserlaubnis gem. § 53 KrWG

Informationen zum Formular

 

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Für dieses Formular ist die Authentifizierung mittels elektronischem Personalausweis notwendig. Zusätzlich muss auf Ihrem PC die entsprechende Software installiert sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der AusweisApp2

Authentifizierung - ELSTER, Authega und eID

Der Zugang zum Formular über den Bürgerkonto-Login ist derzeit nicht möglich.

Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.
Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Hier finden Sie das Formular zum handschriftlichen Ausfüllen als Download -> LINK

Link kontrollieren bzw. aktualisieren!!!!

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an
Größe der Organisation
Art der Sammlung
Gebiet der Sammlung
Zeitraum der Sammlung
Beauftragung Dritter
Abfallarten und Mengen

Welche Abfälle sollen gesammelt werden und wieviel wird voraussichtlich pro Jahr im Landkreis gesammelt? (= größtmöglicher Umfang)

Weiterer Verwertungsweg

Falls mehrere Verwertungsbetriebe für eine Fraktion beauftragt wurden, bitte alle aufführen. Entsprechende Nachweise wie Verträge und weitere Zertifikate können Sie auf der nächsten Seite hochladen oder der postalisch eingereichten Anzeige beilegen.

Folgende/Weitere Unterlagen werden benötigt

Hinweise

 

Sofern die Unterlagen vollständig beim Landratsamt eingegangen sind und genehmigt wurden, darf erst nach Ablauf von 3 Monaten mit der Sammlung begonnen werden.

Sollten sich wesentliche Angaben ändern, so sind diese dem Landratsamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Sondernutzungserlaubnisse oder privatrechtliche Verträge mit Dritten zur Nutzung von Aufstellungsflächen unterliegen eigenständigen rechtlichen Vorgaben. Diese sind mit den jeweiligen Grundstückseigentümern separat zu vereinbaren.

Eine unvollständige, unrichtige oder verspätetete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,-- € geahndet werden (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 KrWG).

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formular werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt und Sie erhalten den ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen per E-Mail an die angegebene Adresse.

 

Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstatus Abstand.

Wie geht es weiter?

 

Speichern Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Datei auf Ihren Rechner und drucken es anschließend aus. Nach Ergänzung Ihrer Unterschrift senden Sie das Formular zusammen mit den benötigten Unterlagen an das Landratsamt ein.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstand Abstand.

Datenschutz-Platzhalter