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Antrag auf Gaststättenerlaubnis

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten 

Anmeldung mit der BayernID

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.

 

Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich:

  • mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels
  • dem ELSTER-Softwarzertifikat
  • dem authega-Softwarezertifikat
  • oder mit Benutzername und Passwort ausweisen.

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Weiter ohne Anmeldung

Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

 

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Passau schicken.

 

Hier finden Sie das Formular zum handschriftlichen Ausfüllen als Download

 

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Erfolgt während des laufenden Antragsverfahrens eine Rücknahme Ihres Antrages auf Erteilung einer  Gaststättenerlaubnis, so ist nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Kostengesetzes (KG) ein Zehntel bis drei Viertel der Gebühr zu erheben, die für die Erlaubniserteilung festgesetzt worden wäre.
    Die Abrechnung erfolgt nach Verfahrensstand.
     
  • Manche Dokumente werden automatisch an das Landratsamt weitergeleitet.
     
  • Führungszeugnis (Belegart OG) / Gewerbeauskunft zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
    Nach Beantragung bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde werden die Dokumente direkt an das Landratsamt übermittelt.
     

  • Die Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen müssen in einzelnen
    Fällen, ggf. Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um fehlende Unterlagen anzufordern.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Antrag auf Erteilung der

Bitte beachten: Eine Vorläufige Erlaubnis ist nur möglich bei Weiterführung einer bestehenden Gaststätte im selben Umfang - bei Veränderungen der Räume (nicht identischer Übernahme) oder Neuerrichtungen darf keine vorläufige Erlaubnis erteilt werden. 

 

Außerdem müssen dem Antrag mind. folgende Unterlagen vorliegen:

 

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
     
  •  genaue Auflistung der Räume, mit m² und Stockwerk + Sitzplatzanzahl
    mit Nummernzuordnung im Bauplan

     
  • genehmigter Bauplan oder Architekturplan mit Raumnummerierung
     
  • unterschriebener Miet-, Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis (Grundbuchsauszug)
     
  •  Unterrichtsnachweis der Industrie- und Handelskammer in Kopie oder Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Lebensmittelberuf (Gastronomie, Lebensmittelhand-werk usw.) mind. eine Terminbestätigung
     
  • gültige Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz 
     
  • Kopie der Gewerbeanmeldung 
Angaben Ihrer Person

Straße Hausnummer

Angaben des Antragstellers bzw. des Vertreters der juristischen Person oder geschäftsführenden Gesellschafters einer Personengesellschaft

Hinweis: Bei juristischen Personen (z.B. GmbH) beziehen sich die Angaben zum Antragsteller auf den gesetzlichen Vertreter
(z.B. Geschäftsführer).

 

Bei mehreren gesetzlichen Vertretern ist jeweils ein weiteres Antragsformular auszufüllen. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter oder Kommanditisten, sofern diese Geschäftsführungsbefugnis besitzen, ein eigenes Antragsformular auszufüllen

Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereinen muss der Antragsteller ein gesetzlicher Vertreter ebendieser sein.

Deutsch: Deutsche Staatsbürgerschaft

 

EU/EWR-Ausland: Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), eines anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz

 

Andere: Staatsangehörigkeit eines Staates, welcher weder die Schweiz noch Mitglied in der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist; Bitte fügen Sie eine Kopie ihres Ausweises bei

Angaben der juristischen Person (z.B. GmbH) oder Personengesellschaft (z.B. oHG)

Sitz

Angaben des Ehegatten/Lebenspartner

Deutsch: Deutsche Staatsbürgerschaft

 

EU/EWR-Ausland: Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), eines anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz

 

Andere: Staatsangehörigkeit eines Staates, welcher weder die Schweiz noch Mitglied in der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist; Bitte fügen Sie eine Kopie ihres Ausweises bei

Aufenthalt und berufliche Betätigung des Antragstellers in den letzten 3 Jahren
Persönliche Verhältnisse des Antragstellers

Hat die oben genannte Person Vermögensauskünfte abgeben müssen?


Dringed erforderlich für Erlaubniserteilung

Persönliche Verhältnisse des Ehegatten/Lebenspartner
Angaben über den Betrieb

z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Trinkhalle, Diskothek o.ä.


Betriebsstätte



Eigentümer / Verpächter des Betriebsgrundstücks


Beschäftigte

Betriebsräume


Anzahl und Lage der Betriebsräume

(Angaben im Antrag oder in den Anlagen).
Die Erlaubnis soll sich entsprechend den eingereichten Anlagen auf
nachfolgend aufgeführte Räume und Freiflächen erstrecken

Antrag auf vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG

Nur möglich bei Fortführung bestehender Betriebe ohne Änderung der Betriebsräume oder der Betriebsart

Zustimmung elektronische Antwort

mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein Nutzerkonto zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im Nutzerkonto zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt. 

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

Datenschutz-Platzhalter

Nach dem absenden erhalten Sie die Möglichkeit Ihren Antrag als PDF zu speichern.

Zusätzlich erhalten Sie das PDF im Anhang der Bestätigungsmail, welche Sie über den Eingang des Formulars informiert.

Nach dem absenden erhalten Sie die Möglichkeit Ihren Antrag als PDF zu speichern.

Zusätzlich erhalten Sie das PDF im Anhang der Bestätigungsmail, welche Sie über den Eingang des

Formulars informiert.

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