Antrag für das vorübergehende Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser

beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis z.B. zum Zwecke der Bauwasserhaltung - Rechtsgrundlage: Art. 15 i.v.m. Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 BayWG

Hinweise über notwendige Unterlagen

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lageplan Maßstab 1:1000
  • Lageplan Maßstab 1:5000
  • Schnittzeichnung der Baugrube
  • ggf. Baugrundgutachten, Datenblätter der Pumpen
  • ggf. bei Einleitung in die Kanalisation die Zustimmung des Betreibers

Das Formular kann über den Bürgerkonto-Login nur gesendet werden, sofern die die notwendigen Unterlagen hochgeladen wurden.

Informationen zum Formular

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Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Hier finden Sie das Formular zum handschriftichen Ausfüllen als Download -> LINK

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an
Angaben zum Objekt
Beschreibung des Entnahmebrunnens
Beschreibung der Entnahmestelle
Technische Angaben
Wasserentnahmemenge
Wiedereinleiten in das Grundwasser
Einleiten oberirdisches Gewässer
Einleiten Kanalisation
Beschreibung Schutzvorkehrungen
Sicherheitseinrichtungen

Info:

Angaben zu benachbarten Bauten, falls vorhanden (wird z.B. im Anschluss an ein bestehendes Gebäude angebaut oder existiert eine Lücke zwischen den Bauwerken)

Hinweise:

  • Ein Aufstauen des Grundwassers von 10 cm ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht und zum Schutz von Anlagen Dritter zu vermeiden. Falls der Aufstau 10 cm überschreitet bedarf es einer gesonderten Genehmigung.
  • Vor Bauausführung ist die Lage vorhandener Ver- und Entsorgungseinrichtungen etc. (Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Fernwärme, Post, Brandschutz usw.) und sonstiger Anlagen zu ermitteln.
  • Soweit erforderlich, ist die Benutzung von Grundstücken oder Anlagen Dritter für die Wasserhaltung privatrechtlich vor Beginn der Bauwasserhaltung zu regeln.
  • Falls in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird, ist das Einvernehmen des Eigentümers sowie ggf. der Fischereiberechtigten am betroffenen Gewässerabschnitt vor Beginn der Maßnahme einzuholen.
  • Dem Antragsteller wird empfohlen, im eigenen Interesse mögliche Einwirkungen seiner Maßname auf Dritte bzw. auf Anlagen Dritter untersuchen zu lassen. Auf die Setzungsempfindlichkeit des Untergrundes ist zu achten.
  • Im Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich. Diese sind mit dem jeweiligen Sachbearbeiter abzustimmen.
Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei:

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