Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis

§ 34a der Gewerbeordnung

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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
BSP.JagdFischereirecht@landkreis-passau.de
Landratsamt Passau, Gewerberecht
Domplatz 11, 94032 Passau
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Erforderliche Unterlagen
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Hinweis auf ergänzende Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten: 

 

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen
gem. § 34a der Gewerbeordnung

 

Erlaubnispflicht gemäß § 34 a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Gemäß § 34 a Abs. 1 GewO bedarf es der Erlaubnis, wenn jemand gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin. In diesem Fall, ist zusätzlich für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ein Antragsvordruck neben den nachstehend genannten Unterlagen einzureichen.
Bei Personengesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co KG, GbR) benötigt jeder Gesellschafter, der geschäftsführungsberechtigt ist, eine Erlaubnis. Dies gilt daher auch für Kommanditisten, soweit sie Geschäftsführungsbefugnisse besitzen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Erlaubnisinhaber sein.


Vor der Antragstellung ist bereits ein

  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden nach § 30 Abs. 5 BZRG) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.

    Bei Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen

    Bei Wohnsitz im Ausland innerhalb der vergangenen 3 Jahre sind Führungszeugnisse bzw. vergleichbare Dokumente (z.B. Strafregisterauszug) von dort in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
     
  • Gewerberegisterauszug (zur Vorlage bei Behörden nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung) bei der Gemeinde zu beantragen.

Beide Dokumente sind nur verwertbar, sofern sie nicht älter als 3 Monate sind.

 

Darüber hinaus sind folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen (pdf-Format):

  • Lebenslauf mit Foto
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung. Ausländische Staatsangehörige, außer EU-Angehörige, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
  • Bescheinigung vom Finanzamt, dass keine Steuerrückstände bestehen (vom Antragsteller von den zuständigen Finanzämtern aller Orte vorzulegen, in denen er in den letzten drei Jahren wohnte bzw. ein Gewerbe betrieb)
  • Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts – Insolvenzgericht – dass in den letzten drei Jahren kein Insolvenzverfahren anhängig war/ist (vom Antragsteller von den zuständigen Amtsgerichten aller Orte vorzulegen, wo er in den letzten drei Jahren wohnte bzw. ein Gewerbe betrieben hat).
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung oder anerkennungsfähige andere Nachweise.
    Diese IHK-Bescheinigung ist vorzulegen
    - bei Personengesellschaften (z.B. GbR und oHG) für jeden   geschäftsführungsbefugten Gesellschafter
    - bei einer juristischen Person von den gesetzlichen Vertretern, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind; ist dies nicht der Fall, muss zumindest ein Betriebsleiter die erforderliche Sachkunde nachweisen.
  • Nachweis über das Bestehen der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe gem. § 14 der Bewachungsverordnung.

Antragstellung als gesetzliche Vertretung für eine juristische Person?
Sind mehrere Personen zur Vertretung berufen, ist für jede Person ein Antrag zu stellen sowie die notwendigen Anlagen (z.B. Führungszeugnis, Sachkundeprüfung, ...) und zusätzlich

  • Nachweis der Gewerbeanmeldung (vorzunehmen bei der Betriebssitzgemeinde)
  • aktueller Auszug aus dem Handels- / Genossenschafts- oder Vereinsregister

vorzulegen.

 

Die Behörde kann jederzeit während des Verfahrens die Vorlage von Original-Dokumenten (oder beglaubigter Kopien) verlangen.

Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag vorzulegen -> Übersicht

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten 

Anmeldung mit der BayernID

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.

 

Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich:

  • mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels
  • dem ELSTER-Softwarzertifikat
  • dem authega-Softwarezertifikat
  • oder mit Benutzername und Passwort ausweisen.

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Benutzername deaktivert bis Klärung von IT

Mein Unternehmenskonto

 

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für
Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für
die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

 

Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.

 

Weiter ohne Anmeldung


Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

 

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Passau schicken.

 

Hier finden Sie das Formular zum handschriftlichen Ausfüllen als Download -> LINK

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Weitere Angaben zur Person
Weitere Angaben zur Person (Vertreter)
Ihre Kontaktdaten (freiwillige Angaben)

Möchten Sie keine Eingaben zu personenbezogenen Daten durchführen, so löschen Sie bitte die Inhalte der Felder "Telefon" und "E-Mail".

Deutsch: Deutsche Staatsbürgerschaft

 

EU/EWR-Ausland: Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), eines anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz

 

Andere: Staatsangehörigkeit eines Staates, welcher weder die Schweiz noch Mitglied in der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist; Bitte fügen Sie eine Kopie ihres Ausweises bei.

Aufenthaltsorte der letzten 3 Jahre
Ausübung einer beruflichen Tätigkeit

in den letzten 3 Jahren als

  • Geschäftsführer/in einer juristischen Person,
  • persönlich haftende/r Gesellschafter/in oder 
  • Inhaber/in eines Einzelunternehmens
Persönliche Verhältnisse

Bei Antragstellung für eine juristische Person
sind auch anhängige Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit gegen die juristische Person anzugeben.

Bei Antragstellung für eine juristische Person
sind auch anhängige Gewerbeuntersagungsverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit gegen die juristische Person anzugeben.

Beantragte Tätigkeit
Folgende Unterlagen werden benötigt und sind beizulegen

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.
 

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.



Dem Antrag füge ich folgende weitere Unterlagen bei:

Diese ist von allen zuständigen Finanzämtern vorzulegen, in denen in den letzten 3 Jahren der Wohnsitz lag oder ein Gewerbe betrieben wurde

Diese ist von allen zuständigen Amtsgerichten / Insolvenzgerichten vorzulegen, in denen in den letzten 3 Jahren der Wohnsitz lag oder ein Gewerbe betrieben wurde

Diese ist von allen zuständigen Amtsgerichten / Insolvenzgerichten vorzulegen, in denen in den letzten 3 Jahren der Wohnsitz lag oder ein Gewerbe betrieben wurde

Diese ist von allen zuständigen Amtsgerichten / Insolvenzgerichten vorzulegen, in denen in den letzten 3 Jahren der Wohnsitz lag oder ein Gewerbe betrieben wurde

Zustimmung elektronische Antwort

mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein Nutzerkonto zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im Nutzerkonto zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt. 

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

Wie geht es weiter?

 

Eine Kopie des Antrags wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für
Rückfragen notieren sollten.
Eine seperate Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

 

Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags
zusätzlich in ihr elektronisches Postfach übermittelt.

 

Ihr Formular wird an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

Wie geht es weiter?

 

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der
Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für
Rückfragen notieren sollten.
Da Sie der elektronischen Antwort nicht zugestimmt haben, bekommen Sie keine Kopie des Antrags
in ihr elektronisches Postfach übermittelt.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
 
Ihr Formular wird an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

Wie geht es weiter?

 

Speichern Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Datei auf Ihren Rechner und drucken es anschließend aus. Nach Ergänzung Ihrer Unterschrift senden Sie das Formular zusammen mit den benötigten Unterlagen an das Landratsamt ein.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstand Abstand.

 

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