Erstantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

(Bei Bedarf Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß den Regelungen des „Begleitenden Fahrens ab 17 Jahren“)

Hinweise über notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag vorzulegen -> Übersicht


Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung der nachfolgenden Klassen unterschiedliche Mindestalter gelten. Diese Klassen können erst ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beantragt werden.

 

15 Jahre: AM

16 Jahre: A1, T, L

17 Jahre im Rahmen des Begleitenden Fahrens: B, BE

18 Jahre: A2, B, BE, C1, C1E

21 Jahre: D1, D1E, C, CE

24 Jahre: A, D, DE

25 Jahre: B196

 

Unter gewissen Voraussetzungen kann sich das Mindestalter verringern (§10 Fahrerlaubnisverordnung).


Bitte beachten Sie, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung am Wohnort oder am nächstgelegenen Prüfort zum Wohnort (wenn der Wohnort selbst kein Prüfort ist) stattfinden muss! Sie können die Prüfung auch am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung/Tätigkeit ablegen. Hier ist ein entsprechender Nachweis (Schulbescheinigung o.ä.) erforderlich!


Bitte lassen Sie den Antrag von der Fahrschule bestätigen! Die Fahrschule reicht dann den Antrag bei uns ein!


Gebührenübersicht:

 

Ersterteilung: 44,70 €
Ersterteilung mit Begleitendem Fahren: 68,00 € bei einer Begleitperson (13,30 € für jede weitere Begleitperson)
Bei Beantragung der Eintragung der Schlüsselzahl 95 bzw. des Fahrerqualifizierungsnachweises: 81,40 €

Bei nachträglicher Beantragung der Eintragung der Schlüsselzahl B197 zusätzlich 10,00 €

Falls eine Doppelklasse beantragt wurde und ein weiteren Kartenführerschein bestellt werden muss: zusätzlich 10,00 €

Das Formular kann über den Bürgerkonto-Login nur gesendet werden, sofern die die notwendigen Unterlagen hochgeladen wurden.

Weitere Informationen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen:

Externer Link zum Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Informationen zum Formular

Der Zugang zum Formular über den Bürgerkonto-Login ist aktuell nicht vorgesehen.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Sie können dieses Formular online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Hier finden Sie das Formular zum handschriftichen Ausfüllen als Download -> LINK

Hier finden Sie die Formulare zum handschriftichen Ausfüllen als Download:

Erstantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge -> LINK

Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß den Regelungen des „Begleitenden Fahrens ab 17 Jahren“ -> LINK

Foto-/Unterschriftenblatt -> LINK

Bürgerkontodaten


ANTRAG

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen:

Externer Link zum Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Hinweis:

Die Klasse B196 kann nicht im Rahmen der Ersterteilung beantragt werden

Erklärung zum Prüfort

Als Nachweis ist eine Schulbestätigung vorzulegen.

Als Nachweis ist eine Kopie des Arbeitsvertrages vorzulegen.

Ausbildung erfolgt durch die Fahrschule

Erklärung bei Ablegung einer Doppel-Klasse

Bitte klicken Sie die Klasse aus Ihrer Auswahl an, die Sie zuerst ablegen möchten:

Ich bitte um sofortige Ausstellung eines Kartenführerscheines nur für diese Klasse. Mir ist bekannt, dass ich die entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen habe (Erstellung von zwei Kartenführerscheinen erforderlich).

Erklärung zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 nach dem Berufskraftfahrer-Qualitfizierungsgesetz (BKrFQG):

Zusatzantrag für "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren"

Ich beantrage eine Fahrerlaubnis gem. § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für folgende Klassen:

gemäß den Regelungen des "Begleitenden Fahrens ab 17 Jahren"

Allgemeines

Mit nachstehend aufgeführten Unterschriften bestätigen die Unterzeichner, dass sie auf Folgendes hingewiesen wurden:

  • Gem. § 48 a Abs. 5 FeV muss die begleitende Person das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein und darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis nach Absatz 3 im Fahreignungsregister nicht mehr als einen Punkt haben.
  • Auf die Regelung des § 48a Abs. 6 FeV (Begleitung durch eine Person unter Alkohol- oder Drogeneinfluss); insbesondere darauf, dass Verstöße zu Konsequenzen für den Fahrerlaubnisinhaber führen können.
  • Die Aushändigung der Fahrberechtigung bzw. des Kartenführerscheins kann nur an den Antragsteller selbst oder eine von ihm bevollmächtigte volljährige Person erfolgen. Eine bevollmächtigte Person hat neben den sonstigen Unterlagen eine schriftliche Vollmacht und den eigenen Personalausweis/Reisepass vorzulegen.
  • Für Zwecke der wissenschaftlichen Auswertung (Evaluation) werden personenbezogene Daten der teilnehmenden Fahranfänger und Begleiter nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verwendet und an die zuständige Stelle übermittelt.

Einwilligungserklärungen

Fahrerlaubnisbewerber

Ich möchte am "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren" teilnehmen und beantrage, mir eine Fahrerlaubnis gem. § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu erteilen.

Dieser Bereich ist bitte im ausgedruckten PDF handschriftlich auszufüllen

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter http://www.landkreis-passau.de/meta/datenschutzerklaerung/ abrufen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-passau.de oder 0851/ 397-771.

Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter

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Wir sind damit einverstanden, dass folgende Person/en als Begleiter/innen in die Prüfbescheinigung gem. § 48a Abs. 3 FeV eingetragen wird/werden

Hinweis:
Auch die gesetzlichen Vertreter haben die folgenden Felder auszufüllen, sollte ein Eintrag als Begleitperson gewünscht sein.

Begleitperson

Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter

Alle gesetzlichen Vertreter müssen in dem nachfolgend erstellten PDF ihr Einverständnis erklären und die Eintragung der Begleitperson/en bestätigen.

 

Sollte dies tatsächlich nicht möglich sein oder möglicherweise alleiniges Sorgerecht vorliegen, ist dies zu begründen und wenn möglich mit Schriftstücken nachzuweisen.

 

Zudem stellt diese Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter keinen Antrag auf Eintragung als Begleitperson dar. Sollten sich die gesetzlichen Vertreter als Begleitpersonen eintragen lassen wollen, sind sie deshalb bei den entsprechenden Feldern als Begleitpersonen aufzuführen.

Einverständniserklärung der Begleitperson/en

Jede Begleitperson muss in dem nachfolgend erstellten PDF die Einverständniserklärung unterschreiben sowie dem Antrag eine Kopie des Führerscheins und des Ausweises beilegen.

Dieser Bereich ist bitte im ausgedruckten PDF handschriftlich auszufüllen

Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Führerscheins sowie Ihres Ausweises bei. Kopien der Vorder- und Rückseite von Ausweis und Führerschein müssen gut lesbar sein!

Für die Beantragung bitten wir Sie folgende Unterlagen per Post an uns zu senden:

nicht benötigt

Hilfsfeld Word Fill Stempel und Meldbestätigung der Gemeinde

immer, daher im Wordfill schon fix eingetragen

Dieser Bereich ist bitte im ausgedruckten PDF handschriftlich auszufüllen

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter http://www.landkreis-passau.de/meta/datenschutzerklaerung/ abrufen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-passau.de oder 0851/ 397-771.

btn3

btnPDF2

btnPDF3 - dieser Button kommt zum Einsatz / 19.09.2023

Ergänzung 11-2023: Über den jetzt zusätzlich eingerichteten PDF-Button kommt eine Prüfung der Mussfelder und ggf. der Sprung dorthin - nach der finalen Prüfung der Mussfelder wird dann das PDF ausgegeben. Der erste PDF-Button muss erhalten bleiben, er wird im Javascript im Hintergrund verwendet.