Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und Ferienfahrverbot für LKW

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Hinweise und Unterlagen

Um eine zeitgerechte Genehmigung erteilen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorlage des Antrages (mindestens 10 Arbeitstage).
Dauergenehmigungen sollten ca. 4 Wochen vor Ablauf zur Verlängerung bzw. bei Ersterteilung beantragt werden.

 

Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:

  • Kraftfahrzeugschein
  • Anhängerschein
  • für ausländisches Kfz:
  • amtliche Bescheinigung, wenn in deren Zulassungspapieren das zulässige Gesamtgewicht und die Motorleistung nicht eingetragen sind.
  • Nur für Dauergenehmigung:
    Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer)

Das Formular kann über den Bürgerkonto-Login nur gesendet werden, sofern die die notwendigen Unterlagen hochgeladen wurden.

Informationen zum Formular

Der Zugang zum Formular über den Bürgerkonto-Login ist derzeit nicht möglich.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.
Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Hier finden Sie das Formular zum handschriftichen Ausfüllen als Download -> LINK

Bürgerkontodaten
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an
Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Angaben zum Transportfahrzeug

Anhänger / Auflieger

Angaben zum Transportfahrzeug

Anhänger / Auflieger

Angaben zur Beförderung

Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von:

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor

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Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-passau.de oder 0851/ 397-771.

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