Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe

gemäß § 8 WHG, Art. 15 BayWG  i. V. m. Art. 70 BayWG

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Landratsamt Passau, SG 53 - Wasserrecht
Domplatz 11, 94032 Passau

Hinweis
 

In Wasserschutzgebieten und auf im Altlastenkataster eingetragenen Flächen sind Grundwasserwärmepumpen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Notwendige Unterlagen
 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Übersichtslageplan im Maßstab 1:10.000 o. 1:25.000

  • Lageplan im Maßstab 1:2.500 oder 1:1.000 (mit Eintrag des Sickerschachtes und der Ablaufleitungen)

  • Werksbezeichnung der Pumpe

  • Bauwerkszeichnungen zur Wasserentnahme und -einleitung

  • Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) für Anlagen bis max. 50 KJ/s

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.   

Informationen zum Formular

 

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Für dieses Formular ist die Authentifizierung mittels elektronischem Personalausweis notwendig. Zusätzlich muss auf Ihrem PC die entsprechende Software installiert sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der AusweisApp2

Authentifizierung - ELSTER, Authega und eID

Der Zugang zum Formular über den Bürgerkonto-Login ist derzeit nicht möglich.

Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.
Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Hier finden Sie das Formular zum handschriftlichen Ausfüllen als Download -> LINK

Link kontrollieren bzw. aktualisieren!!!!

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Ihre Kontaktdaten (freiwillige Angaben)

Möchten Sie keine Eingaben zu personenbezogenen Daten durchführen, so löschen Sie bitte die Inhalte der Felder "Telefon" und "E-Mail".

Angaben zur Wasserentnahme und der Nutzung

Hinweis:

Hinweis: Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Hinweis:

Die Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten ist durch viele Schutzgebietsverordnungen verboten. Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft und ggf. durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Hinweis:

Bei einem im Altlastenkataster eingetragenen Grundstück muss eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgen (nicht durch einen Privaten Sachverständigen). Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft werden.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Angaben zum Verwendungszweck
Folgende Unterlagen werden benötigt

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.
 

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.






Folgende Unterlagen wurden hochgeladen:

Wenn die Anlage nicht durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft begutachtet wird, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Wasser- und Bodenschutz.

Kontaktdaten finden Sie in der Kopfzeile

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formulars werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt und Sie erhalten den ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen per E-Mail an die angegebene Adresse.

 

Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstatus Abstand.

Wie geht es weiter?

 

Speichern Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Datei auf Ihren Rechner und drucken es anschließend aus. Nach Ergänzung Ihrer Unterschrift senden Sie das Formular zusammen mit den benötigten Unterlagen an das Landratsamt ein.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstand Abstand.

Datenschutz-Platzhalter