Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage

gemäß §§ 8 WHG ff i. V. m. Art. 15 BayWG

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Landratsamt Passau, SG 53 - Wasserrecht
Domplatz 11, 94032 Passau

Notwendige Unterlagen

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Übersichtslageplan M 1 : 25.000
  • Flurkarte M 1 : 1.000 bzw. 1 : 5.000 mit Flurnummer, Gemarkung und Lage der Bohrpunkte sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf der Haupt- und Sammelleitungen
  • Bohranzeige nach § 127 BbergG bei Bohrungen über 100 m
  • Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtenprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse (einschl. Datenquelle) nach DIN 4022 und 4023
  • Zeichnerischer Ausbauvorschlag der Erdwärmesonden mit Maß- und Materialangaben
  • Bescheinigung nach DVGW W 120-2 bzw. "Gütesiegel für Erdwärmesonden - Bohrfirmen"
  • Nachweis über Unbedenklichkeit der Soleflüssigkeit (max. WGK 1 mit Fußnote 14)
  • Bei Verpressen der Sonden mittels Fertigmischungen: Unbedenklichkeitserklärung des Produkts

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.  

Informationen zum Formular

 

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Für dieses Formular ist die Authentifizierung mittels elektronischem Personalausweis notwendig. Zusätzlich muss auf Ihrem PC die entsprechende Software installiert sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der AusweisApp2

Der Zugang zum Formular über den Bürgerkonto-Login ist derzeit nicht möglich.

Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.
Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Hier finden Sie das Formular zum handschriftlichen Ausfüllen als Download -> LINK

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Ihre Kontaktdaten (freiwillige Angaben)

Möchten Sie keine Eingaben zu personenbezogenen Daten durchführen, so löschen Sie bitte die Inhalte der Felder "Telefon" und "E-Mail".

Bohr- und Brunnenbaufirma
Angaben zum Fachbüro
Angaben zum Vorhaben

Hinweis:

Die Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten ist durch viele Schutzgebietsverordnungen verboten. Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgen. Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft und ggf. durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.

Hinweis:

Bei einem im Altlastenkataster eingetragenen Grundstück muss eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgen. Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft werden.

Angabe zu der/den Bohrung/en

Angabe zur Lage der Bohrung/en auf der topographischen Karte (M 1:25000)

Hinweis

Das voraussichtliche Bohrprofil mit Lage des Grundwasserspiegels muss im Nachfolgenden hochgeladen werden. Hierbei sind Angaben zur Herkunft der Daten zu machen.

Angaben zu Sondenauslegung, -ausbau und -betrieb
Angaben zur Wärmepumpe
Folgende Unterlagen werden benötigt

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.
 

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.

Folgende Unterlagen wurden hochgeladen:

Die aufgeführten Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung beizulegen.

Dokumentation nach Fertigstellung der Erdwärmesonde

Die Fertigstellung der Erdwärmesondenanlage muss dem Landratsamt Passau spätestens vier Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten mitgeteilt werden. Hierzu ist ein Abschlussbericht entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis vorzulegen.

 

Der Bauherr bzw. die Bauherrin und das Bohrunternehmen verpflichten sich, nicht von den oben angegebenen Größenordnungen und Verfahrensweisen abzuweichen und garantieren, bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, um negative Beeinträchtigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers nachhaltig zu vermeiden.

 

Grundlage für die Ausführung der Arbeiten ist der "Leitfaden für die Erstellung von Erdwärmesonden", die VDI-Richtlinie 4640 "Thermische Nutzung des Untergrundes" und die einschlägigen Merkblätter des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU). Bei notwendigen Abweichungen vom Bohrprogramm, wesentlichen Abweichungen von der im Antrag angegebenen Schichtenfolge bzw. den erwarteten Grundwasserverhältnissen und bei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes wird das Landratsamt Passau und das Wasserwirtschaftsamt Passau unverzüglich verständigt.

 

Die Stilllegung der Erdwärmesonde/n und Nutzungsänderungen, z. B. Erhöhung der Heizleistung, Nutzung zu Kühlzwecken oder Austausch der Wärmepumpe bzw. des Kältemittels wird dem Landratsamt Passau unaufgefordert angezeigt. Bei Eigentümerwechsel gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer/die neue Eigentümerin über.

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formular werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt und Sie erhalten den ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen per E-Mail an die angegebene Adresse.

 

Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstatus Abstand.

Wie geht es weiter?

 

Speichern Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Datei auf Ihren Rechner und drucken es anschließend aus. Nach Ergänzung Ihrer Unterschrift senden Sie das Formular zusammen mit den benötigten Unterlagen an das Landratsamt ein.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstand Abstand.

Datenschutz-Platzhalter