Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Abschleppen von Fahrzeugen

nach § 46 Abs. 1 Nr. 4c StVO von den Vorschriften des § 15a StVO

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Landratsamt Passau, Untere Straßenverkehrsbehörde
Passauer Straße 39, 94121 Salzweg

Informationen zum Formular

 

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Authentifizierung - ELSTER, Authega und eID

Der Zugang zum Formular über den Bürgerkonto-Login ist derzeit nicht möglich.

Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.
Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Hier finden Sie das Formular zum handschriftlichen Ausfüllen als Download -> LINK

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Ihre Kontaktdaten
Angaben für das ziehende Kraftfahrzeug
Folgende Unterlagen werden benötigt
Die Genehmigung soll erfolgen

Hinweise:

1. Keine Notlage, die das Abschleppen berechtigt, liegt bei kleineren technischen Mängeln vor, wie z.B. defekte Glühlampe oder Keilriemen.
Dann ist vor Ort zu reparieren, sofern Ersatzteile vorhanden sind bzw. herangeführt werden können und die betroffene Person technische Kenntnisse besitzt.

 

2. Es darf aus dem öffentlichen Verkehrsraum heraus abgeschleppt werden, aber auch aus privaten Grundstücken oder Garagen, bis zum nächsten geeigneten Bestimmungsort (z.B. Werkstatt, Verschrottungsbetrieb etc.)

 

3. Wie lange die Betriebsunfähigkeit zurückliegt ist ohne Bedeutung, es kann in Etappen abgeschleppt werden.

 

4. Es spielt keine Rolle, ob das abgeschleppte Fahrzeug mit allen Achsen auf der Fahrbahn läuft. Das Aufnehmen einer Achse auf einer Schleppachse oder Ladefläche ist zulässig.

 

5. Es darf grundsätzlich nicht über weite Strecken abgeschleppt werden. Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeuges ist die Autobahn an der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
Beim Abschleppen außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeuges darf nicht auf die Autobahn aufgefahren werden.
Während des Abschleppvorgangs haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten. Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.

 

6. Das abgeschleppte Fahrzeug (bbH > 6 km/h) muss behördlich zugelassen sein. Lt. § 3 Abs. 1 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV).

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formular werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt und Sie erhalten den ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen per E-Mail an die angegebene Adresse.

 

Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstatus Abstand.

Wie geht es weiter?

 

Speichern Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Datei auf Ihren Rechner und drucken es anschließend aus. Nach Ergänzung Ihrer Unterschrift senden Sie das Formular zusammen mit den benötigten Unterlagen an das Landratsamt ein.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte nehmen Sie von einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage zum Bearbeitungsstand Abstand.

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