Absichtserklärung Blasmusik

Hinweise und Unterlagen

Das Formular kann über den Bürgerkonto-Login nur gesendet werden, sofern die notwendigen Unterlagen hochgeladen wurden.

Informationen zum Formular

Der Zugang zum Formular über den Bürgerkonto-Login ist derzeit nicht möglich.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.
 

Für dieses Formular ist die Registrierung mit dem neuen Personalausweis nPA
oder mit dem Softwarezertifikat authega notwendig.

Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie hier.

 

Anmeldungen über Personalausweis und authega sind schriftformersetzend, d.h. dieses Formular müssen Sie nicht ausdrucken, unterschreiben und per Post einsenden; es wird digital übertragen.
 

Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.
Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation für dieses Formular notwendig ist.

Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, ausdrucken und per Post einsenden.

Hier finden Sie das Formular zum handschriftlichen Ausfüllen als Download

Ihre persönlichen Daten
Ihre Kontaktdaten
Angaben zum Schüler / zur Schülerin

Ich, bzw. wir als Erziehungsberechtigte des oben genannten Kindes möchten den Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro für Erstunterricht für die Instrumente, die für ein Blasorchester tauglich sind (ausgenommen Schlagzeug), in Anspruch nehmen.

Angaben über Kontaktaufnahme zur Kapelle

Mir/Uns ist bekannt, dass der o.g. Zuschuss erst nach Ablauf des 1. bzw. 2. Unterrichtsjahres gewährt und ausgezahlt wird. Der Zuschuss kann aus zahlungstechnischen Gründen nicht mit der Schulgebühr verrechnet werden!

 

Mir/Uns ist ferner bekannt, dass der Zuschuss nur gewährt wird, wenn mein/unser Kind tatsächlich Kontakt mit der o.g. Kapelle oder ggf. einer anderen Kapelle aufnimmt. Dies gilt für die ersten beiden Lernjahre.

Bei Abbruch des Unterrichts im ersten bzw. zum Ende des ersten Jahres kann der Zuschuss nicht gewährt werden.

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter http://www.landkreis-passau.de/meta/datenschutzerklaerung/ abrufen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-passau.de oder 0851/ 397-771.

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