Antrag auf Sozialermäßigung

 

Hinweise und Unterlagen

Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir folgende Unterlagen:

 

Einkommensbelege von allen in Ihrem Haushalt lebenden Personen:

  • Bei Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit:
    Aktuelle Einkommensbestätigung (Verdienstnachweis der letzten 2 Monate)
  • Bei Empfängern von Sozialleistungen, - Wohngeld, Arbeitslosengeld, Jobcenterleistungen, Sozialhilfe oder Leistungen des AsylbLG:
    Aktueller Leistungsbescheid
  • Bei Kindern in Ausbildung:
    Aktueller BAföG-Bescheid bzw. aktuelle Lohnabrechnung
  • Bei Unterhaltsleistungen:
    Beleg über die Höhe der Unterhaltsleistungen (Kontoauszug)
  • Kindergeld bzw. Kinderzuschlag:
    Beleg über die Höhe der Leistungen
  • Nebenjob geringfügig:
    Angaben zur Höhe des Einkommens

 

Leistungen – Bildung und Teilhabe:
Bei Empfängern von Sozialleistungen oder Kinderzuschlag, besteht die Möglichkeit, dass Sie neben einer Sozialermäßigung auch Leistungen aus dem Bildungspaket – Bildung und Teilhabe erhalten. Informationen dazu holen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Leistungsträger ein. Bitte erteilen Sie der Musikschule die Einwilligung, direkt bei dem für Sie zuständigen Sozialträger Informationen einzuholen. Dazu füllen Sie bitte die Einwilligungserklärung vollständig aus.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag selbst auszufüllen und die geforderten Unterlagen / Bescheide in Kopie beizubringen.

Das Formular kann über den Bürgerkonto-Login nur gesendet werden, sofern die notwendigen Unterlagen hochgeladen wurden.

 

Informationen zum Formular

Der Zugang zum Formular über den Bürgerkonto-Login ist derzeit nicht möglich.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

 

Für dieses Formular ist die Registrierung mit dem neuen Personalausweis nPA oder mit dem Softwarezertifikat authega notwendig.

Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie hier.

 

Anmeldungen über Personalausweis und authega sind schriftformersetzend, d.h. dieses Formular müssen Sie nicht ausdrucken, unterschreiben und per Post einsenden; es wird digital übertragen.

Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen. Ohne Login  kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation für dieses Formular notwendig ist.

 

Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern und ausdrucken.

Hier finden Sie den Antrag auf Sozialermäßigung mit Einverständniserklärung (Bildung und Teilhabe) zum handschriftlichen Ausfüllen als Download

Antragsteller/Antragstellerin
Meine Kontaktdaten
Angaben zum Familienstand
Angaben zu meinem Ehegatten / Lebenspartner
Folgende Kinder / Personen leben in meinem Haushalt
Folgendes Familienmitglied, nimmt den Musikunterricht in Anspruch
Ich beantrage Sozialermäßigung aufgrund meiner nachfolgend dargelegten finanziellen Situation

Bitte geben Sie auch alle Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit an.

Einkommen des / der Erziehungsberechtigten

Erziehungsberechtigte/r: Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei

Einkommen des Ehegatten / der Ehegattin

Ehegatte / Ehegattin: Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei

Einkommen Kind 1

Kind 1: Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei

Sollte im Laufe des aktuell geltenden Schuljahres kein Anspruch mehr auf eine der o.g. Leistungen vorliegen, werde ich dies unverzüglich der Geschäftsstelle der Musikschule im Landkreis Passau mitteilen.


 

Hinweise zu Bildung und Teilhabe und vorzulegende Unterlagen

Es besteht die Möglichkeit, sofern die Voraussetzungen vorliegen, neben einer Sozialermäßigung auch einen Zuschuss aus dem Bildungspaket (Bildung und Teilhabe) zu beantragen.

 

Um den Vorgang zu erleichtern, können Sie der Musikschule die Einwilligung erteilen, direkt bei dem für Sie zuständigen Sozialhilfeträger eine Bestätigung über das Vorliegen der Voraussetzungen sowie das zur Verfügung stehende Budget des Bildungs- und Teilhabepaketes einzuholen, indem Sie die  Einverständniserklärung ausfüllen
(betrifft nur Empfänger von Sozialleistungen durch Wohngeld, JobCenter, Sozialhilfe/AsylbLG usw.).

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag selbst auszufüllen und die geforderten Unterlagen / Bescheide in Kopie beizubringen:

  • ALG (Arbeitslosengeld) I / II
  • Sozialhilfe
  • BAföG
  • Wohngeld
  • bei sonst. Einkünften: z.B. Lohnbescheinigung

Für die Richtigkeit der Angaben

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter http://www.landkreis-passau.de/meta/datenschutzerklaerung/ abrufen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-passau.de oder 0851/ 397-771.

Einverständniserklärung - Datenschutz

Um die Bearbeitung der Anträge auf Sozialermäßigung bzw. Leistungen aus dem Bildungspaket zu erleichtern, füllen Sie bitte diese Einverständniserklärung aus und fügen Sie sie Ihrem Antrag bei.
(betrifft nur Empfänger von Sozialleistungen durch Wohngeld, JobCenter, Sozialhilfe/AsylbLG usw.)

Antragsteller
Names des Musikschülers / der Musikschülerin
Einwilligungserklärung zur Erhebung von Sozialdaten zum Zwecke der Sozialermäßigung/ Leistungen aus dem Bildungspaket (BTL):

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Kreismusikschule Passau beim zuständigen Sozialhilfeträger eine Bestätigung über die laufende Leistungsgewährung einholt und das Vorhandensein und die Höhe eines verfügbaren Budgets aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) beim Sozialhilfeträger abfragen darf.

 

Die Höhe der monatlichen Leistungen oder weitere Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse werden dabei nicht übermittelt.

 

Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen werden.

Den Widerruf richten Sie entweder schriftlich an die Kreismusikschule, Passauer Straße 39, 94121 Salzweg; telefonisch an 0851/397-647, -622 oder -618; oder per Mail an musikschule@landkreis-passau.de.

Die Rechtmäßigkeit der erfolgten Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs wird durch diesen nicht berührt.

 

Sofern Sie Ihre Einwilligung vor der Abfrage widerrufen, entstehen Ihnen keine Nachteile, es werden dann die regulären Gebühren erhoben.

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